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SVEHK Regionalgruppe Ostschweiz am Tag des Hörens
Eine Inputveranstaltung zum Thema Nachteilsausgleich

Unser Präsident Renzo Sanzone dankte der Sprachheilschule für das Gastrecht und stellte die SVEHK kurz vor. Rund 40 Personen freuten sich auf die Referate.

Markus Wyss, Rektor der BSFH (Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung), hielt ein Referat zum Thema Nachteilsausgleich. Der Nachteilsausgleich ist ein Rechtsanspruch für jeden Menschen mit Behinderung. Keine Erleichterung, sondern eine Kompensation, ein Ausgleich. Ein Balanceakt zwischen Benachteiligung und Bevorzugung. Der Antrag zum Nachteilsausgleich kann jederzeit gestellt werden.

Die BSFH verfügt über den Nachteilsausgleich im Unterricht (kleine Klassen), Nachteilsausgleich in Überbetrieblichen Kursen ÜK und im Qualifikationsverfahren QV, Festlegung der Massnahmen schriftliches, mündliches und praktisches QV u.a.m. Mit dem Nachteilsausgleich soll gewährleistet werden, dass auch Menschen mit einer Behinderung durch ihren Bedürfnissen angepasste Massnahmen gute Voraussetzungen für Schule und Berufsalltag haben.

Anschliessend informierte uns Frau Karin Mettler, Psychologin und Fachperson für Kinder und Jugendpsychologie, wie es im Kanton St. Gallen organisiert ist. Sie zeigte auf, wo die B&U (Beratungs-  und Unterstützungsstellen) zu finden sind und wie sie zusammenarbeiten, besonders im Hinblick auf den Nachteilsausgleich.

Nach den beiden Referaten fand eine rege, zum Teil emotionale Diskussion statt. Alles in allem ein gelungener, lehrreicher Abend. Mit dem Fazit, dass vor allem wir Eltern immer wieder auf die Bedürfnisse unserer Kinder aufmerksam machen und uns die Hilfe holen, die unseren Kindern zusteht. Wir tun es für die Zukunft unserer Kinder.

 

SVEHK Ostschweiz Nachteilsausgleich web

 

Autorin: Liselotte Oesch

Fotograf: Peter Lüchinger