Informationen – Kind mit Hörbehinderung
Wir haben für euch ein paar interessante Links zusammengestellt
Hilflosenentschädigung (HE)
Die Hilflosenentschädigung (finanzielle Unterstützung der IV) wird ausgerichtet, wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird. Dabei ist der Einschränkungsgrad im alltäglichen Lebens ausschlaggebend.
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten.
Auch als hilflos gelten volljährige Versicherte, die dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind und zu Hause leben.
Es gibt Neuerungen bei der Hilflosenentschädigung.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen der SVEHK zur HE
Begleitausweis für (Hör-)Behinderte
Reisende mit eingeschränkter Mobilität können die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung bei den kantonalen Stellen beantragen
Sie können die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung beantragen wenn...
– Sie eine Behinderung haben (auf den Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind oder sehbehindert, hörbeeinträchtigt, geistig behindert)
– Sie eine Begleitung benötigen, um den öffentlichen Verkehr zu nutzen.
– Sie den Wohnsitz in der Schweiz haben.
Mit dem ärztlichen Attest (Kinderarzt) kann der Begleitausweis bei einer kantonalen Stelle (SVA, IV etc.) angefordert werden.
Es lohnt sich dieser Ausweis bei den Bergbahnen für den Bezug von Ski- oder Wanderkarten zu zeigen. Nicht alle Unternehmen gewähren einen Rabatt. Bei den meisten Unternehmen kann man aber mit einer Vergünstigung rechnen.
Downloads
– Webseite der SBB mit allen Infos zum Bezug
Sternschnuppe-Karte für Familien
Lebt eines Ihrer Kinder mit einer Behinderung, einer schweren Krankheit oder mit den Folgen einer schweren Verletzung? Dann zählen wir Sie zu den «Sternschnuppe-Familien» und Sie können hier Ihre persönliche Sternschnuppe-Karte bestellen.
Die Sternschnuppe-Karte kann für betroffene Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren bestellt werden. Das Angebot der Freizeitsterne gilt für maximal 2 Erwachsene plus eigene Kinder. Die Kombination Mutter oder Vater zusammen mit einem Grosselternteil plus Kinder ist auch möglich.
Für die Grosseltern, die alleine mit den Enkeln unterwegs sind, ist die Karte nicht gültig!
Wir möchten mit dem Angebot der Freizeitsterne speziell auch den Geschwistern eine Freude machen. Deshalb ist es Ihnen als Eltern möglich, die Freizeitsterne-Partner auch ohne das betroffene Sternschnuppe-Kind zu besuchen.
Informationen Sternschnuppe-Karte
Steuerliche Abzüge
Für Kinder mit Behinderung können behinderungsspezifische Kosten in der Steuererklärung abgezogen werden.
Informationen zum Schulunterricht
Hier finden Sie umfangreiche Informationen und Erfahrungsberichte im Bezug auf die optimale Beschulung von hörbehinderten Kindern. Die Lösungen sind dabei sehr individuell und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder angepasst.