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SVEHK Ostschweiz

Hilflosenentschädigung

Am 9. Juni 2021 sprach Martin Boltshauser, Leiter Rechtsdienst Procap, über das Thema der Hilflosenentschädigung und der beruflichen Integration. Der Anlass wurde von der Regionalgruppe Ostschweiz gemeinsam mit der Sprachheilschule St. Gallen organisiert.

 

«Die Hörbehinderung ist eine gemeine Behinderung», sagt Martin Boltshauser, «da man sie nicht sieht.» Die Defizite aufzudecken, nützt dem Kind, wenn es um die ihm zustehende Unterstützung geht. Die IV ist eine solidarische Versicherung und nie sollte man sich dafür schämen, sie in Anspruch zu nehmen.

 

Hilflosenentschädigung im Sonderfall

Bei einer Hörbehinderung kommt die Hilflosenentschädigung im Sonderfall zum Zug. Im Zentrum steht die Pflege von gesellschaftlichen Kontakten. Erste Schwelle ist die Anmeldung durch die Eltern. Wichtig ist zudem die ärztliche Bestätigung, die von Anfang an richtig verfasst werden muss.

Der Arzt muss z.B. in das Zeugnis schreiben, dass die Eltern «invaliditätsbedingte notwendige Hilfe beim Schreibenlernen usw. leisten». Nicht angerechnet werden:

– Langsames Sprechen

– Zeitaufwand

– Erlernen des Gebrauchs von Hilfsmitteln


Eine grosse Errungenschaft und ein politischer Erfolg wurden letztes Jahr erreicht, indem die Hörschwelle (wieder) mit Hilfsmitteln gemessen wird.

 

Auch in Zusammenhang mit der Arbeitssituation und den beruflichen Massnahmen muss man genau hinschauen. Zwischen 15–20 Jahren empfiehlt sich ein Check bei Procap. Bei der beruflichen Integration gilt es, den Zeitpunkt nicht zu verpassen, um die Weichen richtig zu stellen.

 

Ein Tipp zum Abschluss an die Eltern: Die aufgewendeten Stunden einmal aufschreiben, das ist wichtig!

 

Renzo Sanzone fasst zum Ende des Vortrags zusammen: Unsere Kinder haben Anspruch und es gibt 3 Schlüsselpunkte:

– Anmeldung

– Ärztliche Bestätigung

– Bei der Hilflosenentschädigung liegt der Fokus auf therapeutisch-pädagogischen Fördermassnahmen

 

Es war ein lehrreicher Abend mit einem interessanten Referenten. Vielen Dank an alle, die diesen Anlass ermöglicht haben.

 

Projekt Hilflosenentschädigung der SVEHK Schweiz

Die SVEHK hat Informationen und ein Merkblatt zum Thema Hilflosenentschädigung erstellt.

SVEHK-Infos Hilflosenentschädigung

Weitere Informationen zum Thema finden Sie zudem unter diesem Link:

Weitere Infos